Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Die Zahl der Deutschen in einem Wahlkreis soll vom Durchschnitt nicht mehr als 15 % nach oben oder unten abweichen. Ab einer Abweichung von mehr als 25 % muss der Wahlkreis neu zugeschnitten werden. Aus organisatorischen Gründen orientiert sich die Wahlkreiseinteilung an bestehenden administrativen Einheiten (Landkreise, Gemeinden, Stadtbezirke usw.).
Mit Gesetz vom 17. März 2008 wurden 31 Wahlkreise neu abgegrenzt. Gegenüber der Bundestagswahl 2005 geben zur Bundestagswahl 2009 Sachsen und Sachsen-Anhalt je einen Wahlkreis an Niedersachsen und Baden-Württemberg ab. In Niedersachsen kommt der Bundestagswahlkreis Harburg hinzu, in Baden-Württemberg wird der Bundestagswahlkreis Ravensburg – Bodensee aufgeteilt. In allen vier Ländern werden auch die Zuschnitte weiterer Wahlkreise verändert, um eine gleichmäßige Größe der Wahlkreise zu erreichen oder um der Veränderung von Landkreisgrenzen Rechnung zu tragen.
In jedem der Wahlkreise stehen einzelne Bewerber zur Wahl (Erststimme). Derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereint, zieht automatisch als gewählter Direktkandidat in den Bundestag. Die Wahlkreise sind zugleich Stimmkreise für die Abgabe derjenigen Stimmen, die über die Verteilung der Mandate nach Landeslisten entscheiden (Zweitstimme).
Die Karte zeigt den Wahlkreis 274 Heidelberg-Weinheim, der sich aus der Stadt Heidelberg und dem nördlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises zusammen setzt.
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Von: Weinheim - Blog - 10 Aug 2009 am 24. September 2009
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